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   OLG Hamm, 08.01.2015 - II-1 WF 296/14   

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https://dejure.org/2015,19217
OLG Hamm, 08.01.2015 - II-1 WF 296/14 (https://dejure.org/2015,19217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2015 - II-1 WF 296/14 (https://dejure.org/2015,19217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - II-1 WF 296/14 (https://dejure.org/2015,19217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601; BGB § 1603; ZPO § 114 S. 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Unterhalt während der Zeit des Freiwilligen Sozialen Jahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt auch während des Freiwilligen Sozialen Jahres

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer ein freiwilliges soziales Jahr ableistet, ist weiterhin unterhaltsberechtigt

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11

    Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder während eines freiwilligen sozialen Jahres

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2015 - 1 WF 296/14
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Kind seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt während einer gewissen Orientierungsphase nicht verliert (vgl. OLG Celle NJW 2012, 82 juris-Rn 11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2019 - 3 WF 140/18

    Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt während der Ableistung eines

    Der Senat schließt sich damit der aktuell vorherrschenden neueren obergerichtlichen Rechtsprechung an, die - wenngleich teilweise mit gewissen Einschränkungen - den Anspruch von Ausbildungsunterhalt des Kindes in Anschluss an die Beendigung der Schulausbildung für die Zeit der Ableistung eines freiwilligen sozialen (oder ökologischen) Jahres nicht mehr davon abhängig macht, dass dieses zwingende Voraussetzung für die geplante Ausbildung oder das angestrebte Studium ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2011, 10 WF 300/11 - zitiert nach juris, FamRZ 2012, 995 = NJW 2012, 82f = MDR 2012, 33f TZ 6f; OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2015, 1 WF 296/14, zitiert nach juris Rz. 15ff m. Anm. Viefhues juris PR-FamR 22/2015 Anm. 5; wohl auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.04.2018, 2 UF 135/17, JAmt 2018, 521, 523; ebenso noch weitergehend AG Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 12.07.2018, 6 F 74/18 BeckRS 2018, 15217 mit Anm. Schuldei NZFam 2018, 755; Ehinger in Ehinger/Rasch/Schwongerg/Siede, Handbuch Unterhaltsrecht, 8. Aufl. 2018, 2.82).
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